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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB sind Bestandteil und Grundlage der Mietverträge (Stand 15. Juni 2010)
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Der Vermieter überlässt dem Mieter die Mietsache mietweise. Mit dem Empfang des Mietobjektes erkennt der
Mieter dessen ordnungsgemäßen und vertragsgerechten Zustand an. Die Benutzung der Mietsache erfolgt durch
den Mieter nur im Rahmen der beigefügten Gebrauchsanweisung, welche Vertragsbestandteil wird. Angebote sind
grundsätzlich freibleibend bis zur beiderseitigen schriftlichen Bestätigung.
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Bei Übergabe wird eine Kaution in Höhe von 100,- € pro Maschine fällig, sowie der vereinbarte
Rechnungsbetrag.
Verbrauchsartikel sind keine Kommissionsware.
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Der Vermieter hat dafür einzustehen, dass die vertraglichen Leistungen erbracht werden und die zugesicherten
Eigenschaften besitzen. Treten Mängel auf, hat der Mieter dem Vermieter die Möglichkeit einzuräumen
nachzubessern. Schlägt eine Nachbesserung fehl, kann der Mieter die vereinbarte Vergütung angemessen
herabsetzen. Der Mieter ist verpflichtet, eine Beschädigung oder Fehlfunktion des Mietobjektes dem Vermieter
unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, erlischt insofern sein
Gewährleistungsrecht. Das Mietobjekt darf weder vom Mieter noch von dritten Personen geöffnet oder repariert
werden. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters
von einem Fachbetrieb instand gesetzt.
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Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei
zurückzugeben. Eine Anlieferung, bzw. Abholung durch den Vermieter muss stufenlos möglich sein. Der Mieter
haftet dafür, dass der Gegenstand im gleichen Zustand wie bei Vertragsabschluß dem Vermieter zurückgegeben
wird. Der Mieter trägt die Gefahr für Beschädigung und Untergang des Mietobjektes, auch für Zufall und
höhere Gewalt. Es gilt der Wiederbeschaffungswert, nicht der Zeitwert. Es gelten die aktuellen Preislisten
der Gerätehersteller bzw. der Geräte-Fachhändler.
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Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit
der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen
Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes.
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Rücktritt durch den Kunden: Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ohne das der Auftragnehmer hierfür einen
Anlass gegeben hat, oder kommt der Mieter seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist der Vermieter
berechtigt, Stornokosten zu verlangen. Diese betragen: bis 90 Tage vor Beginn der Mietperiode 20 % des
vereinbarten Mietpreises.
- bis 60 Tage vor Beginn der Mietperiode 40 % des vereinbarten Mietpreises.
- bis 30 Tage vor Beginn der Mietperiode 50 % des vereinbarten Mietpreises.
- bis 48 Stunden vor Beginn der Mietperiode 80 % des vereinbarten Mietpreises.
Kündigt der Kunde nach Ablauf der Sonderkündigungsmöglichkeit, also binnen
48 Stunden vor dem Vertragsbeginn, wird der Vermieter dem Kunden das reguläre Mietentgelt zu 100 % in
Rechnung stellen.
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Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem
Mietobjekt macht oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb 24
Stunden nicht bezahlt. Bei Beendigung des Mietvertrages oder im Falle der fristlosen Kündigung hat der
Vermieter das Recht, unter Ausschluss jeden Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechts auf Kosten des Mieters
das Mietobjekt abzuholen.
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Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von dem Vermieter
schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der
unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
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Erfüllungsort für die beiderseitigen Ansprüche ist Berlin.